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Das Honorar für den Erstbesuch und die Folgebehandlungen richtet sich nach Aufwand und Dauer der Behandlung.

Möglichkeiten der Zuzahlung

Patienten mit einer Heilpraktiker-Versicherung oder Patienten mit einer privaten Krankenversicherung mit Leistungen für heilpraktische Behandlungen erhalten eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

Die Rechnung nach der GebüH ist bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Rückerstattungen sind anteilig. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Höhe der möglichen Rückerstattung.